Datenschutzerklärung

Der Vorstand vom Kammerchor Lindau e.V. hat in seiner Sitzung am 06.09.2018 nachfolgende Datenschutz-Richtlinie beschlossen. Mit der Datenschutz-Richtlinie soll ein Überblick über die im Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechte der betroffenen Mitglieder gegeben werden. Die Richtlinie gilt sowohl für den Kammerchor Lindau e.V. als auch für den Förderkreis Kammerchor Lindau.

Datenschutz-Richtlinie 

  • 1.Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch die Vorsitzende Almut Gebert, erreichbar telefonisch unter 08387-9248097 sowie per E-Mail [email protected]
  • 2.Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschafts-verhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, aber auch die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar beim Mitglied selbst. 
  • 3.Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds. 
  • 4.Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden die Bankdaten weitergegeben an die Raiffeisen-Bodenseebank zum Zwecke der Abbuchung des jährlichen Mitgliedsbeitrages. Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht. 
  • 5.Die Daten werden durch den Verein solange verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben nach Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, spätestens nach Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses, es sei denn, deren Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen. Einer Aufbewahrung der Personalien in Mitgliederlisten zu historischen Zwecken bedarf die Zustimmung des ausscheidenden Mitglieds. 
  • 6.Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 20 DSGVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG). 
  • 7.Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt. 
  • 8.Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrecht erhalten werden kann. 
  • 9.Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.